1. Vertragsgegenstand
Die APR Allpipes Rohrsysteme (Schweiz) AG (nachfolgend "APR" genannt) verkauft Firmenkunden (nachfolgend "Kunde" genannt) die GFK-Druck- und Kanalrohrsysteme zu den nachstehenden aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der APR kommt durch Bestellung des Kunden und dessen Annahme durch die APR rechtsverbindlich zustande. Die Bestellung kann per Telefon, Fax, E-Mail oder Briefpost erfolgen. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Fax, E-Mail oder Briefpost. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden auf deren Richtigkeit zu prüfen. Korrekturen sind
innert 5 Tagen zu melden.

3. Produktangebot
Sämtliche Angaben zu den Lieferungen und Leistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind verbindlich.
Vorbehalten bleibt offensichtlicher Irrtum. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Angebote werden projektbezogen ausgearbeitet. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (sFr.) exkludiert Mehrwertsteuer und LSVA. Transportkosten, Maut und Verpackung sind eingerechnet.
Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall behält sich die APR vor, die Verzugszinsen, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen sowie unberechtigte Skontoabzüge in Rechnung zu stellen.

5. Kleinmengenzuschlag
Bei Bestellungen im Warenwert unter 500 sFr., werden die Transportkosten separat verrechnet.

6. Lieferbedingungen
Frei ab Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine Bestätigung des voraussichtlichen Liefertermins per Telefon, Fax, E-Mail oder Briefpost. Die voraussichtlichen Liefertermine sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr der APR. Die Lieferungen verstehen sich für volle Überland-Lastwagenzüge. Der Ablad erfolgt auf Kosten des Kunden an einer für die Lastwagenzüge gut erreichbaren Abladestelle. Bei nicht komplett beladenen Lastwagen, werden die effektiven Transportkosten verrechnet.
Lieferungen erfolgen nur in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.

7. Übernahme der Ware
Die Verantwortung über die gelieferten Waren gehen mit Eintreffen der Wagenladung an der Abladestelle an den Kunden über. Die vollständige Übernahme der Ware wird mit Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Kunden bestätigt. Der Ablad erfolgt auf Verantwortung des Kunden. Transportschäden werden vergütet, wenn diese bei Empfang der Ware auf dem zu unterschreibenden Lieferschein vermerkt sind.

8. Verlegevorschriften
Die Verlegevorschriften des Herstellers und der APR gelten als integrierter Bestandteil dieser AGB.

9. Rückgaberecht
Die Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache. Einwandfreies Material wird zu den Netto-Angebotspreisen, abzüglich Rücktransportkosten und 30% für Umtriebe und Lagerung gutgeschrieben. Bögen, Rohre, Rohrabschnitte und Spezialformstücke werden nicht zurückgenommen. Der Kunde haftet für die sachgerechte Lagerung vor Ort bis zur Rücknahme und den Verlad. Das
Transportrisiko geht zu Lasten APR. Die vereinbarte Vergütung durch APR wird innert 30 Tage ab Übernahme der Ware zur Zahlung fällig. Der Kunde stellt dafür Rechnung an die APR.

10. Garantie
Bei eingehaltener und fachgerechter Anwendung, Verlegung und Lagerung leisten wir 5 Jahre Materialgarantie. Schadhafte Materialien werden ab Werk ersetzt. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Lieferung.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Soweit diese Bedingungen, unsere Angebote oder Auftragsbestätigungen keine gegenteiligen Bestimmungen enthalten, gelten die Art. 187 ff OR (2. Abschnitt: Der Fahrniskauf) als ergänzendes Recht.
Als Gerichtsstand gilt der Hauptsitz der APR.


AGB APR (Schweiz) AG zum Download als PDF